Gesetzestexte zur Autonomie der PH-VS

Gesetzestexte zur Autonomie der PH-VS

Die PH-VS hat den Status einer autonomen Institution des öffentlichen Rechts erhalten, die den kantonalen Gesetzgebungen unterliegt. Das gemeinschaftliche Vorgehen des VeP PH-VS (Verband des Personals der PH innerhalb des VePWH) hat dazu beigetragen, dass bei der Ausarbeitung der Gesetze und Verordnungen der PH beachtliche Fortschritte erzielt werden konnten.

Damit wurde es möglich, einen direkt vom Departement erteilten Leistungsauftrag (Art. 2) sowie die Berechtigung der PH, ihre eigene Verwaltung zu organisieren (Art. 5e), im Gesetz über die Pädagogische Hochschule Wallis (GPH) zu verankern. Bei der Verordnung betreffend das Statut des Personals der PH-VS wurden in der Vernehmlassung von 2018 bis 2020 insbesondere die Beteiligung des Personals, eine grössere Anerkennung der Fachberatungsfunktion und eine nachhaltige Verankerung der Sozialpartnerschaft hervorgehoben.